
So funktioniert die Riester-Förderung
Jeder, der in die gesetzliche Rente einzahlt, kann und sollte riestern. Aus einem einfachen Grund: Kurz bevor es mit der Riester-Rente im Jahr 2002 losging, wurden die Renten gekürzt. Der sogenannte Modellrentner bekommt seither statt 70 Prozent vom letzten Nettoeinkommen nur noch 67 Prozent Rente.
Diese Rentenkürzung können und sollen sich die Versicherten zurückholen: mit der Riester-Rente. Im Gegenzug fördert der Gesetzgeber das Riestern.
Was ist die Riester-Förderung?
Wer riestert, bekommt Steuervorteile und Zulagen. Erwachsene erhalten eine Grundzulage von 175 Euro pro Person jährlich. Für ihren Nachwuchs erhalten Riester-Sparer jährlich weitere 185 Euro je Kind. Ist das Kind im Jahr 2008 oder später geboren, steigt die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr.
Start-Bonus für junge Riester-Sparer
Wer bis zum 25. Lebensjahr mit einem Riester-Vertrag startet, erhält einmalig 200 Euro als Sonderzulage.
Eigenbeitrag
Um alle Zulagen zu erhalten, müssen pro Jahr vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens eingezahlt werden, maximal 2.100 Euro pro Jahr.

Beispiel Eigenbeitrag
Ein Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto entspricht einem Jahresgehalt von 36.000 Euro. Vier Prozent davon sind 1.440 Euro. Davon werden die Zulagen abgezogen. Sie werden von der staatlichen Zulagenstelle direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt. Der Eigenbeitrag beträgt damit 1.265 Euro im Jahr, also 105,42 Euro im Monat.
Jahresbrutto | 36.000 Euro |
X 4% | 1.440 Euro |
abzüglich Zulage | 175 Euro |
Eigenbeitrag im Jahr | 1.265 Euro |
Eigenbeitrag im Monat | 105,42 Euro |
Beispiel junge Mutter
Eine junge Mutter verdient brutto 2.000 Euro monatlich = 24.000 Euro pro Jahr. Vier Prozent davon ergeben einen Riester-Beitrag von 960 Euro.
Davon abgezogen werden die Zulagen für die Mutter (175 Euro) und die Zulagen für die beiden Kinder (beide ab 2008 geboren) von je 300 Euro. Die junge Mutter zahlt bloß noch einen Eigenbeitrag von 185 Euro im Jahr = 15,42 Euro monatlich.
Riester Beitrag | 960 Euro |
abzüglich Zulage Mutter | 175 Euro |
abzüglich Zulage Kind I | 300 Euro |
abzüglich Zulage Kind II | 300 Euro |
Eigenbeitrag im Jahr | 185 Euro |
Eigenbeitrag im Monat | 15,42 Euro |
Durch Günstigerprüfung Erstattung vom Finanzamt
Riestern kann auch Steuervorteile bringen. Das Finanzamt prüft, ob der Sparer einen Anspruch darauf hat. Das geschieht automatisch und nennt sich Günstigerprüfung. Der Steuervorteil wird vom Finanzamt einfach erstattet.
Es gibt viele Riester-Möglichkeiten
Die Versichertengelder sammelt der Lebensversicherer in einem so genannten Sicherungsvermögen, um die gesetzliche Beitragsgarantie abzusichern. Überschüssiges Geld wird verzinslich angesammelt und erhöht das Riester-Vermögen.
Topf 1 | Topf 2 |
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Sicherungsvermögen für gesetzliche Beitragsgarantie | Überschüssige Gelder: Investition in Investmentfonds |
Topf 1 | Topf 2 | Topf 3 |
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Sicherungsvermögen für gesetzliche Beitragsgarantie | Überschüssige Gelder: Investition in Investmentfonds | Garantie- oder Wertsicherungs-Fonds |
Wie Versicherungsunternehmen müssen auch Banken eine lebenslange Riester-Rente garantieren. Am Ende des Banksparplans entstehen hohe Kosten: 25 bis 40 Prozent des Guthabens. Sie werden als Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherung abgezweigt, bevor die erste Rente aus dem Riester-Banksparplan fließt.
Ein weiterer Nachteil: Die Höhe der Kosten ist unbekannt. Bei Banksparplänen kennen Sparer deshalb nicht die Höhe ihrer späteren Rente. Versicherer hingegen schreiben garantierte Mindestrenten in ihre Policen.
Wie bei Banken entstehen auch bei Kapitalanlage-Gesellschaften am Ende des Sparplans unwägbare Kosten von 25 bis 40 Prozent des Guthabens. Auch hier weiß der Sparer nicht, welche Rente er beziehen wird.
- Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
- Kapitalentnahme bei Darlehensende
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Riester Darlehen
- Riester Bausparvertrag
- Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Kapitalentnahmen sind übrigens nicht auf Wohnriester beschränkt. Sie sind bei allen Riester-Tarifen möglich, also auch bei Riester-Sparplänen und Riester-Rententarifen.